eRechnung / XRechnung / ZUGFeRD

Was bis 2025 wirklich zu tun ist

Wichtige Vorab-Info
Bitte bedenke, dass durch die unterschiedlichen Deadlines und im Zuge der teilweise noch vorhandenen Rechtsunsicherheit aktuell viele profitorientierte Unternehmen ihre kostenpflichtigen "All-in-One"-Lösungen verkaufen möchten. Ich bin kein Freund derartiger Strategien, daher empfehle ich dir hier ausschließlich Lösungen, die dich nicht in dauerhafte Abhängigkeiten bringen und deine Unabhängigkeit wahren.

Du wirst nach dem Lesen des Artikels sehen, dass für kleine und mittlere Unternehmen überhaupt keine Eile geboten ist.

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Inhaltsverzeichnis

Deadline!
Was ändert sich dadurch?
Welche Formate gibt es?
    ZUGFeRD
    XRechnung
Was wird wichtig
Revisionssichere Archivierung
Was ist jetzt zu tun
Was kann ich vorbereitend für 2025/2026 tun?

📄 eRechnung visualisieren
✅ eRechnung validieren
    ZUGFeRD validieren
📝 eRechnung schreiben

Deadlines im Überblick
Weiterführende Links

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Deadline!

Für alle Unternehmer:innen mit Sitz in Deutschland, die Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen führen, gilt ab dem 01.01.2025 die Verpflichtung, digitale Rechnungen anzunehmen.

Sonderregelung für Kleinunternehmer:innen
Wenn die Drucksache 529/24 am 22. November vom Bundesrat beschlossen wird, gibt es doch eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer:innen. Diese müssen zwar weiterhin eRechnungen empfangen können, sind aber nicht mehr verpflichtet, selbst eRechnungen auszustellen.

Weitere Details dazu beim VGSD: Kleinunternehmer müssen doch keine E-Rechnungen ausstellen, Umsatzgrenzen steigen

Was ändert sich dadurch?

Diese sogenannte eRechnung (auch E-Rechnung geschrieben) besteht nicht mehr wie bisher gewohnt aus einer PDF-Datei bzw. einem Bild, sondern aus strukturiertem Text (sog. XML), der für Menschen nur schwer lesbar ist. Im Fachjargon spricht man dabei von der Datenrepräsentation (XML). Künftig relevant wird ausschließlich diese Datenrepräsentation (XML) sein und die Bildrepräsentation (visuell sichtbares und ausdruckbares PDF/Bild) wird zunehmend irrelevanter und sogar ganz verschwinden.

Solange diese eRechnungen allerdings noch nicht (teil)automatisiert verarbeitet werden, wird ein Mensch die Daten händisch in die Buchhaltung übernehmen. Um das weiterhin zu ermöglichen, braucht es ein Tool, was aus dieser Datenrepräsentation (XML) wieder eine Bildrepräsentation (PDF/Bild) macht. Die (kostenfreien) Lösungen hierfür führe ich dir unter eRechnungen visualisieren auf.

Welche Formate gibt es?

Aktuell gibt es in Deutschland zwei Formate bzw. Standards, nämlich ZUGFeRD und XRechnung.

1️⃣ ZUGFeRD

ZUGFeRD steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland und wird seit 2014 aktiv entwickelt. Das Besondere an ZUGFeRD ist, dass es als hybrides Format von vorneherein sowohl eine Datenrepräsentation (XML), als auch eine Bildrepräsentation (PDF) beinhaltet.

Vereinfacht gesagt wird dabei in eine PDF-Datei (die visuell lesbar ist) eine XML-Datei (die automatisiert auslesbar ist) eingebettet. Eine gelungene Verbindung beider Welten und damit eine gute Basis für die Übergangszeit bis zur vollautomatischen Rechnungsabwicklung.

Der ZUGFeRD-Standard ist Open Source und steht jedem frei zum Download zur Verfügung.

Da die Finanzverwaltung keine konkreten Prüfpflichten bzw. Kontrollmaßnahmen für hybride Formate festgelegt hat, solltest du eigene Prüfmechanismen zur Sicherstellung der inhaltlichen Identität beider Rechnungen einführen (siehe eRechnung validieren).

Beispiel
Beispiel für eine ZUGFeRD-Rechnung (erstellt mit dem XRechnungs-Generator im Demo-Modus):

sweetgood_zugferd_demorechnung.pdf

2️⃣ XRechnung

Die XRechnung ist die deutsche Lösung für die Umsetzung der EU-Richtlinien und beinhaltet ausschließlich eine Datenrepräsentation (XML). Sie wird von der "Koordinierungsstelle für IT Standards" (KoSIT) entwickelt.

Beispiel
Beispiel für eine XRechnung (erstellt mit dem XRechnungs-Generator im Demo-Modus):

sweetgood_xrechnung_demorechnung.xml

Was wird wichtig

Eine Verpflichtung zum Versand digitaler Rechnungen besteht – solange deine Kund:in nicht darauf besteht – erst ab dem 01.01.2027 und nur für B2B-Geschäfte ab einer Summe von mehr als 250€. Für Unternehmen mit einem Vorjahres-Gesamtumsatz von unter 800.000 € gilt die Verpflichtung sogar erst ab dem 01.01.2028. Also noch genug Zeit, um in aller Ruhe deine Prozesse rund um die Rechnungserstellung zu digitalisieren.

Solange deine Kund:in also damit einverstanden ist, darfst du bis zu diesem Datum auch weiterhin Rechnungen in Papierform oder in einem sonstigen elektronischen Format (z.B. PDF-Dateien) versenden. Quelle (Absatz "Ab wann gilt die Pflicht zur E-Rechnung?")

Sonderregelung für Kleinunternehmer:innen
Wenn die Drucksache 529/24 am 22. November vom Bundesrat beschlossen wird, gibt es doch eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer:innen. Diese müssen zwar weiterhin eRechnungen empfangen können, sind aber nicht mehr verpflichtet, selbst eRechnungen auszustellen.

Weitere Details dazu beim VGSD: Kleinunternehmer müssen doch keine E-Rechnungen ausstellen, Umsatzgrenzen steigen

Revisionssichere Archivierung

Da Rechnungen nach der GoBD stets im Ursprungsformat und revisionssicher aufbewahrt werden müssen, genügt es bei einer digitalen Rechnung nicht, diese – wie vllt. bei Rechnungen bisher üblich – auszudrucken. Das wäre ein Medienbruch und könnte bei einer Prüfung durch das Finanzamt zu Problemen führen (Stichwort: Verlust der Beweiskraft nach § 158 AO Abs. 2 Nr. 2). Voraussetzung ist nämlich, dass die vorhandenen Informationen während der Aufbewahrungsdauer erhalten bleiben und nicht durch Dateiumwandlungen verringert werden. Die eRechnung muss also in digitaler Form angenommen und aufbewahrt werden. Es gilt weiterhin die gleiche Aufbewahrungsfrist wie für Papierrechnungen auch, also im Normalfall 10 Jahre.

Nochmal zusammenfassend die konkrete Definition von Revisionssicherheit:

  • Nachvollziehbar und nachprüfbar
  • Vollständig
  • Richtig
  • Zeitnah aufgezeichnet/gebucht
  • Einer Ordnung folgend
  • Nicht nachträglich veränderbar

Der gesamte Archivierungsprozess sollte dann nach den Vorgaben der DSGVO in der Verfahrensdokumentation ergänzt werden.

Ich unterstütze dich gerne beim Verfassen einer entsprechenden Verfahrensdokumentation. Schreib mir hierzu einfach über Kontakt, per Telegram oder unten in die Kommentare eine Nachricht.

Was ist jetzt zu tun

Um diese Annahme und Archivierung für kleinere Unternehmen einfach und schnell zu bewerkstelligen, gibt es vor dem 01.01.2025 drei Dinge zu tun:

  1. Eine gesonderte E-Mailadresse anlegen (lassen), unter der du eRechnungen empfangen kannst. Diese könnte beispielsweise erechnung@meinefirma.de lauten. Wie du dir die empfangenen eRechnungen anschließend anzeigen lassen kannst, findest du hier.

  2. Mit deiner IT-Berater:in besprechen, welche Möglichkeiten es gibt, die in dieses Postfach eingehenden E-Mails rechtssicher und GOBD-konform zu archivieren. Ich selbst habe Erfahrungen mit folgenden Lösungen:

Ich unterstütze dich gerne bei der Auswahl und der Umsetzung eines für dich passenden E-Mailarchives. Schreib mir hierzu einfach über Kontakt, per Telegram oder unten in die Kommentare eine Nachricht.

  1. Deinen Kund:innenstamm durchgehen und abfragen, ob jemand auf den Empfang digitaler Rechnungen besteht oder weiterhin mit dem Empfang von Rechnungen in Papierform oder in einem sonstigen elektronischen Format (z.B. PDF-Dateien) einverstanden ist.

Mit diesen Voraussetzungen hast du alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und kannst dich die nächsten zwei bis drei Jahre in Ruhe auf die Digitalisierung der Abläufe in deinem Unternehmen konzentrieren.

Falls du dabei Unterstützung benötigst, freue ich mich ebenfalls über eine Nachricht von dir über Kontakt, per Telegram oder unten in die Kommentare.

Was kann ich vorbereitend für 2025/2026 tun?

Falls du bereits ein Programm zur Erstellung von Rechnungen einsetzt, welches nicht LibreOffice Writer, LibreOffice Calc, Word, Excel oder ähnlich heißt, frage bei deinem Softwarehersteller nach, ob dieser die Einführung von XRechnung / ZUGFeRD in seine Software plant und ob er dir auch eine Lösung für den digitalen Rechnungsempfang anbieten kann.

Außerdem macht es Sinn, die Einführung der eRechnung als Gelegenheit zu nutzen, die Digitalisierung in deinem Unternehmen voranzubringen und Prozesse zu automatisieren. Das können die Einführung eines Dokumentenmanagement-Systems wie paperless-ngx sein, eine Cloudspeicher-Lösung wie Nextcloud, eine No-Code-Datenbank wie baserow.io oder die Automation von Prozessen mit n8n.

Ich unterstütze dich sehr gerne auf deinem Weg in die Digitalisierung und freue mich, gemeinsam mit dir Softwarelösungen einzuführen, die dich nicht von einem Hersteller abhängig machen. Schreib mir hierzu einfach über Kontakt, per Telegram oder unten in die Kommentare eine Nachricht.

Im Folgenden findest du noch weitere Informationen und weiterführende Links zum Thema eRechnung / E-Rechnung.

❗️ Außerdem kann ich den Beitrag Mit diesen Tools bereitest du dich perfekt auf die E-Rechnung vor des VGSD hierzu sehr empfehlen. Darin werden unterschiedliche Tools getestet und ausführlich miteinander verglichen.

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📄 eRechnung visualisieren

Zur Anzeige von eRechnungen, die z.B. auf der gesonderten E-Mailadresse empfangen werden, können folgende Tools verwendet werden:

Toolname Format Datenschutz / Land Kosten Bemerkung
Quba e-Rechnungs-Viewer XRechnung & ZUGFeRD Datenschutz 👍️, da lokal installiertes Programm 🕊️ kostenfrei Bei diesem Tool muss die XML-Datei nicht gesondert aus einer ZUGFeRD-Rechnung extrahiert werden
XRechnung Visualiser XRechnung 🇩🇪 (Herbst Datentechnik GmbH) 🕊️ kostenfrei -
Kostenfreies LibreOffice-Handbuch XRechnung & ZUGFeRD Datenschutz 👍️, da lokal installiertes Programm 🕊️ kostenfrei Unten auf "Themenbücher und Kurzanleitungen" und dann ganz unten bei "Verschiedenes"

Letzte Aktualisierung: 08.11.2024

✅ eRechnung validieren

Bei einer eRechnung ist es wichtig, dass die Inhalte konform zum jeweiligen Standard sind. Um das sicherzustellen, gibt es sog. Validatoren, also Tools, die die Konformität des Formates der eRechnung sicherstellen. Hier findest du eine Auswahl:

Toolname Format Datenschutz / Land Kosten Bemerkung
XRechnung Validator XRechnung 👍️ 🇩🇪 (Herbst Datentechnik GmbH) 🕊️ kostenfrei -
E-Rechnungs-Validator BW XRechnung 👍️ 🇩🇪 (Universität Stuttgart) 🕊️ kostenfrei -
XRechnung, Peppol BIS, ZUGFeRD Validator XRechnung & ZUGFeRD 👍️ 🇩🇪 (Hetzner Online GmbH) 🕊️ kostenfrei -
EU eInvoice Validator XRechnung & ZUGFeRD 👎️ 🇮🇪 (Microsoft) 🕊️ kostenfrei Nachdem der Dienst bei Microsoft gehostet ist, würde ich hier keine Rechnungen hochladen
FREE PEPPOL AND XML DOCUMENT VALIDATOR XRechnung 👎️ ❔ (Cloudflare) 🕊️ kostenfrei Nachdem alle Daten über Cloudflare laufen, würde ich hier keine Rechnungen hochladen
ZF/FX Validation ZUGFeRD 👍️ 🇩🇪 (Strato AG) 👎️ Accountzwang (Login erforderlich) Beim Anlegen des Accounts werden Dark Pattern genutzt, um auf die kostenpflichtigen Angebote hinzuweisen.

Letzte Aktualisierung: 05.07.2024

ZUGFeRD validieren

Um eine ZUGFeRD-Rechnung validieren zu können, muss zuerst die Datenrepräsentation (XML) aus der PDF herausgelöst werden. Das geht z.B. mit dem Tool pdfdetach, welches Teil der poppler-utils ist.

Mit dem folgenden Befehl lässt sich anzeigen, welche Datei(en) in die PDF eingebettet sind:

pdfdetach -list sweetgood_zugferd_demorechnung.pdf

Ausgabe:

1 embedded files
1: factur-x.xml

Und mit diesem Befehl lässt sich die XML-Datei factur-x.xml aus der PDF-Datei extrahieren:

pdfdetach -saveall sweetgood_zugferd_demorechnung.pdf

Daraufhin liegt die Datei factur-x.xml im gleichen Verzeichnis wie die PDF-Datei und kann mit einem Validator für ZUGFeRD-Rechnungen geprüft werden.

📝 eRechnung schreiben

Um eine eRechnung (im Browser) zu erstellen, gibt es verschiedene – größtenteils kostenpflichtige – Tools. Durch die von den Deadlines hervorgerufene "Digitalisierungs-Aufbruchstimmung" möchte scheinbar jeder was vom Kuchen abhaben 🙄. Nachfolgend ein paar Anbieter:

Toolname Format Kosten Datenschutz / Land Bemerkung
ZF/FX Invoice Creator XRechnung & ZUGFeRD 🤑 kostenpflichtig 👍️ 🇩🇪 (Strato AG) Im Demo-Modus kostenfrei
Einfache E-Rechnung mit 19 % USt. in Excel ZUGFeRD 🤑 einmalig brutto 11,89 € 🤔 (Offline-Tool) Benötigt den "DigitaleTools-MakroHelper", Nicht für LibreOffice Calc oder Excel für MacOS geeignet.
Einfache E-Rechnung mit 19 % USt. in LibreOffice Calc ZUGFeRD 🤑 einmalig brutto 11,89 € 🤔 (Offline-Tool) Benötigt den "DigitaleTools-MakroHelper", Nicht für Microsoft Office Excel geeignet.
XRechnungs-Generator von Nortal XRechnung 🕊️ Test kostenfrei 👍️ 🇩🇪 (IONOS SE) Testversion ist nicht für den Produktivgebrauch gedacht
xrechnung.io von cosinex XRechnung 🕊️ Basic-Version kostenfrei 👍️ 🇩🇪 (IONOS SE) Registrierung eines Accounts erforderlich
Kostenfreies LibreOffice-Handbuch XRechnung & ZUGFeRD 🕊️ kostenfrei Datenschutz 👍️, da lokal installiertes Programm Unten auf "Themenbücher und Kurzanleitungen" und dann ganz unten bei "Verschiedenes"

Letzte Aktualisierung: 08.11.2024

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Deadlines im Überblick

Deadline Änderung
01.01.2025 Verpflichtende Annahme von eRechnungen / E-Rechnungen für alle Unternehmen in Deutschland bei B2B-Geschäften und ab einem Betrag von mehr als 250€
Falls ein Unternehmen darauf besteht, verpflichtender Versand von eRechnungen / E-Rechnungen in Deutschland bei B2B-Geschäften und ab einem Betrag von mehr als 250€
01.01.2027 Verpflichtender Versand von eRechnungen / E-Rechnungen für alle Unternehmen mit mehr als 800.000€ Vorjahres-Gesamtumsatz in Deutschland bei B2B-Geschäften und ab einem Betrag von mehr als 250€
01.01.2028 Verpflichtender Versand von eRechnungen / E-Rechnungen für alle Unternehmen mit weniger als 800.000€ Vorjahres-Gesamtumsatz in Deutschland bei B2B-Geschäften und ab einem Betrag von mehr als 250€
01.07.2030 Voraussichtlich Einführung einer Meldepflicht von eRechnungen / E-Rechnungen
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Für Entwickler:innen

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Änderungshistorie

08.11.2024, 16:20 – Ergänzen der Ausnahme zur eRechnungs-Ausstellung für Kleinunternehmer:innen, Ergänzen von weiterführenden Links, Ergänzen einer Definition von Revisionssicherheit
06.09.2024, 00:15 – Ergänzen der Checkliste des VGSD
04.09.2024, 00:30 – Ergänzen der expliziten Einwilligung der Kund:in zum Empfang von Rechnungen in Papierform oder in einem sonstigen elektronischen Format (z.B. PDF-Dateien) während der Übergangsfrist
05.07.2024, 22:45 – Artikel erstellt

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Christian Süßenguth Christian Süßenguth @sweetgood

Hi, ich bin Christian und Inhaber der Firma SWEETGOOD. Mit dem andersGOOD Blog möchte ich auch dich für datensichere IT-Lösungen begeistern. So bringst du dein Unternehmen voran, ohne großen Konzernen deine wertvollen Daten zu liefern. Probiers mal anders!


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